Wir werden immer wieder gefragt, ob sich die Krankenkassen an den Kosten beteiligen.
Die Antwort ist ja und nein.

Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezuschussung ist eine freiwillige Zusatzleistung der jeweiligen Krankenkasse, auch Höhe und Umfang der Erstattung variieren.

Bei privaten und Zusatzversicherungen sowie Beihilfe entscheidet auch der selbstgewählte Tarif über die Erstattung.

Patienten sollten sich daher vor einer Behandlung bei ihrer Kasse über die Konditionen und Kosten informieren.